Pflichtversicherungsgrenze - Einkommensgrenze

 

Versicherungspflichtgrenze 2011 in der Krankenversicherung

Für das Jahr 2011 gilt folgender Wert für die

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze):

49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich

Als Arbeitnehmer werden Sie mit Ablauf des Kalenderjahres freiwillig krankenversichert, in welchem Sie die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben und auch im darauffolgenden Jahr die dann geltende Grenze überschreiten. Erst dann ist eine private Krankenversicherung möglich.


Sollte für Sie ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich sein, können Sie hier einen

individuellen Versicherungsvergleich zur PKV für Arbeitnehmer

anfordern.

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen; ein Wechsel in die Privatkrankenversicherung ist unabhängig vom Einkommen möglich.



Weitere Informationen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung



Die Versicherungspflichtgrenze in der Vergangenheit:

2003

2004

2005

2006

 2007

   2008

2009

 2010  
         


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